Digitale Prüfung von Unternehmen
Die wichtigsten Vorschriften und Rechtsgrundlagen für den Zugriff des Finanzamtes auf die steuerrelevanten Daten.
Ganz aktuell wurden neue Vorschriften zur Novellierung der Betriebsprüfung erlassen, die es den Aufsichtsbehörden bzw. dem Finanzamt ermöglichen, elektronisch auf die Unternehmensdaten zuzugreifen.
Hierzu zählen:
- AO: Abgabenordnung §§ 146, 147 und 200 in Folge des StSenkG (BGB1. 2000 Teil I, S. 1433) mit gleichzeitiger Zulassung der elektronischen Rechnung in § 14 Abs. 4 UstG
- AO: Abgabenordnung §§ 193 ff. mit Vorschriften zur Außenprüfung und entsprechendem Anwendungserlass
- BpO: Betriebsprüfungsordnung 2000, BStBl. 2000 Teil I, Seite 368 zur Durchführung von Außenprüfungen
- BpO: Betriebsprüfungsordnung 2000, § 5 Abs. 2 Satz 2, BStB1. 2001 Teil I, Seite 502 mit Hinweisen auf die wesentlichen Rechte und Pflichten des Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung durch die Finanzbehörden
- GDPdU :Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, BMF-Schreiben vom 16.7.2001, BStBl. 2001 Teil I, Seite 415
- GoS :Grundsätze ordnungsmäßiger Speicherbuchführung - BMF 1978
- GoBS :Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungs- systeme (mit Bezug auf Dokumentenmanagement- und elektronische Archivsysteme), BMFSchreiben vom 7.11.1995, BStBl. 1995 Teil I, Seite 738
Weitere Hinweise und Literatur
