Due Diligence
Due Dilligence
Due Diligence (in Deutschland fälschlicherweise auch oft als Due Dilligence geschrieben) kommt aus dem englischen Sprachraum, ist bei uns ein Fachbegriff, der erst seit den 90-er in der Sprache der M&A, Anwälten und Finanzberatern Verbreitung fand.
Diligence steht hier für Sorgfalt und Genauigkeit. Due für angemessen und korrekt (due date: Fälligkeitstermin, aber auch verkehrsüblich).
In unserem Sprachgebrauch würde man hierzu sagen: "mit der erforderlichen Sorgfalt".
Ein Due Diligence Meeting ist z.B. eine Zusammenkunft von Underwritern, wenn ein Unternehmen Geld am Kapitalmarkt beschaffen will - die Underwriter hinterfragen hierbei die Angaben vom Management auf Plausibilität.
Im M&A Prozeß wird dies ähnlich gehandhabt, im Vorfelde zum Kaufvertrag wird die Unternehmensbewertung auf Stimmigkeit überprüft, die Bücher werden eingesehen, Prognosen hinterfragt, das Marktpotenzial analysiert und z.B. die Auftragslage validiert. Aber auch im täglichen Geschäft wird dieser Prozeß und Begriff immer häufiger genutzt, z.B. bei der Bewertung von Lieferanten oder dem aktuellen Stand eines Projektes.
Für die Due Diligence werden oft nicht nur die Bücher eingesehen, sondern auch die Kunden und Lieferanten befragt, Mitarbeiter des Unternehmens (deren Informationen mit den Informationen der Kollegen auf Plausibilität geprüft).
In einem M&A Deal ist es oft gar nicht möglich all diese Tätigkeiten im Vorfelde zu absolvieren, hier sprechen oft zeitliche Gründe (oft bis zu einem Jahr) dagegen, aber auch die tiefe Einsicht des Investors in das Unternehmen (z.B. Investor ist ein ausländischer Wettbewerber), oder Unruhe im Markt, der diese Vorgänge natürlich sehr aufmerksam verfolgt. Hierfür gibt es die unterschiedlichsten Lösungsansätze, in Form eines Vorvertrages, eines zunächst festgelegten Übernahmepreises, der später angepaßt wird, die Einschaltung von unabhängigen Prüfern (z.B. Wirtschaftspüfer und M&A Berater) die zum Stillschweigen verpflichtet sind.
