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GDPdU

Grundsätze zum Datenzugriff, Prüfbarkeit digitaler Unterlagen, digitaler Durchgriff

Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen

Der digitale Durchgriff der Finanzverwaltung auf die Unternehmensdaten zur Steigerung der Effizienz der Finanzbehörden.

Ähnlich den GoBS handelt es sich um bundesweit gültige Vorschriften - in Form eines Schreibens - zur Sicherstellung des Zugriffs der Finanzverwaltung auf die gesamten, buchhaltungsrelevanten DV-Daten eines Unternehmens. Die Durchsicht der Buchführung wird also nicht mehr aus zuvor aufbereiteten Daten vorgenommen, sondern der Finanzbeamte hat direkten Zugriff auf die Datenbstände.

Im BMF- Schreiben vom 16.07.01 - IV D 2 - S 0316 - 136/01 ( Download ) werden die Grundsätze für die Anwendung der Regelungen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPDU, § 146 Abs. 5, § 147 Abs. 2, 5, 6, § 200 Abs. 1 AO und § 14 Abs. 4 UStG) geregelt.

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